Gerne begleiten wir Sie beim Kauf Ihres Eigenheims, übernehmen die rechtliche Ausgestaltung Ihrer Überbauung oder parzellieren Ihr Grundstück in die gewünschten Teile. Mit dem Vertragsentwurf und der Beurkundung endet die Tätigkeit nicht. Sie erhalten bei Bedarf eine umfassende Beratung von der Finanzierung, Errichtung von Schuldbriefen über die geeignete Eigentumsform, den Eintrag im Grundbuch bis hin zu den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Gerne begründen wir für Ihr Mehrfamilienhaus Stockwerkeigentum und erstellen das dazugehörige Reglement.
Gerne beraten und entwerfen wir für Sie einen Ehevertrag, welcher Ihrem Lebensmodell, der Vermögenssituation und Altersvorsorge, aber auch der zukünftigen Entwicklung (z.B. Kinder) entspricht. Zudem erstellen wir für Sie das güterrechtliche Inventar.
Für die immer häufiger auftretenden Lebensformen des Konkubinats oder der eingetragenen Partnerschaft mit gemeinsamen und/oder nicht gemeinsamen Nachkommen finden wir für Sie die perfekten Lösungen. Das heute geltende Recht ist noch nicht auf diese Formen ausgelegt, umso wichtiger sind hier die vertraglichen Regelungen, welche Ihren Wünschen entsprechend formuliert werden.
Gut zu wissen: Es ist alles geregelt! Zum Repertoire der notariellen Beratung gehört selbstverständlich die individuelle Nachlassplanung. Was passiert bei meinem Ableben? Wir empfehlen Ihnen sich frühzeitig Überlegungen zu machen und in einem ersten beratenden Gespräch verschiedene Lösungen zu filtern; die Möglichkeiten mit testamentarischen oder erbvertraglichen Regelungen sind immens und verhindern Streitigkeiten der Hinterbliebenen.
Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Beurkundungen und Fragestellungen im Zusammenhang mit lebzeitigen Schenkungen, aber auch mit der Vermögenssorge zu Lebzeiten und Unklarheiten um die Themen Pflichtteilsrechte, Auslandsvermögen, Gesellschaftbeteiligungen, Vorsorge für Minderjährige und Streitvermeidung unter Erben.
Muss ein Steuer- oder Erbschaftsinventar errichtet werden, nehmen wir als beurkundende Notare diese Pflicht gerne war. Wir inventarisieren das Nachlassvermögen effizient und besprechen bereits bei der Inventaraufnahme die folgende Erbteilung. Langwierige und umständliche Erbschaftsabwicklungen werden dadurch vermieden. Als Profis sind wir der Effizienz und dem Pragmatismus auf eine zielgerichtete Liquidation verpflichtet. Gerne übernehmen wir die Vollstreckung von komplexen Testamenten und sind ebenso als Willensvollstrecker tätig.
Von Anfang an das Unternehmen in die richtigen Bahnen lenken. Brauche ich eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH? Gerne gründen wir Ihre Gesellschaft und entwerfen für Sie die nötigen Gesellschaftsverträge. Infolge neuen Situationen unterstützen wir sie als beurkundende Notare bei der Umwandlung in eine andere Rechtsform; Fusion, Spaltung oder Vermögensübertragung von einer Einzelunternehmung in eine AG oder GmbH. Wollen Sie Kinder oder Mitarbeiter in das Unternehmen heranführen; auch für die Nachfolgeregelung Ihres Unternehmens finden wir die passende Lösung.
Vorausplanen – damit Überraschungen ausbleiben. Gerne beraten wir Sie in steuerrechtlicher Hinsicht zu allen Fragestellungen rund um die Immobilie inklusive Grundeigentum haltende Gesellschaften. Rechtzeitige Gestaltung und Planung können böse Überraschungen und Auseinandersetzungen mit der Steuerverwaltung vermeiden. Das ist unser Ziel.
Bauernland in Bauernhand. Gerne helfen wir Ihnen bei der Heimetübergabe an Nachkommen oder der Parzellierung Ihres landwirtschaftlichen Grundstücks. Beim Regierungsstatthalter holen wir für Sie die Bewilligung für den Erwerb, die Teilung oder Zerstückelung ein und stellen Anträge für eine Nichtunterstellung unter das Bäuerliche Bodenrecht (BGBB).